3G und Videotherapie

3G genesen - geimpft - getestet

 

Es gilt seit 20.12.2021 die 3G Regel in einer humanmedizinischen Einrichtung. Dazu gehören auch logopädische Praxen.

Um die Praxis betreten zu dürfen (egal ob als Patient oder Begleitperson) müssen Sie entweder genesen, geimpft oder getestet sein. 

 

Es sind folgende Ausnahmen definiert - diese Personengruppen benötigen keinen 3-G Nachweis:

•       Kinder bis einschließlich 5 Jahre

•       Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

•        Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre) sofern Sie im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden. 

 

- Begleitpersonen (beispielsweise von Kindern) benötigen nach IFSG § 28b ebenfalls keinen 3 G Nachweis, solange diese nur für einen „unerheblichen Zeitraum“ die Praxisräume betreten, wie z.B. Bringen/Abholen/Unterschrift abgeben.

 

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich die Nachweise einfordern muss und hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit! Dankeschön!

 

Videotherapie

DIE MÖGLICHKEIT DER VIDEOTHERAPIE besteht weiterhin und kann z.B. bei Quarantäne genutzt werden. So kann der Fortschritt der Behandlung gewährleistet werden und die Therapiefrequenz wird nicht unterbrochen. 

Es ist immer ein Versuch wert mit dem Kind die Videotherapie zu versuchen. Alternativ kann die Stunde für ein ausführliches Elterngespräch genutzt werden!